Kolumne „Mein Urteil“: Virtuelle Anteilsrechte dürfen rückwirkend nicht verfallen

Kolumne „Mein Urteil“: Virtuelle Anteilsrechte dürfen rückwirkend nicht verfallen

Eine am Erfolg orientierte Vergütung spielt in vielen Unternehmen eine wichtige Rolle. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, was im Falle einer Kündigung damit passiert.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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