Nach Klage: Lidl verpflichtet sich zu klaren Preisangaben

Nach Klage: Lidl verpflichtet sich zu klaren Preisangaben

Der Discounter Lidl muss in seinen gedruckten Werbeprospekten künftig immer den Preis angeben, der für alle Kunden gilt – unabhängig von der Nutzung der App. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wegen irreführender Angaben.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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