Tod von Rosenstolz-Sängerin: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Tod von Rosenstolz-Sängerin: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen im Fall der verstorbenen Rosenstolz-Sängerin Anna R. eingestellt. Es gebe keine Hinweise auf Fremdverschulden. Auch von einer Obduktion werde daher abgesehen.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13