EU-Kommission: Eine „existentielle“ neue Rückkehr-Verordnung

EU-Kommission: Eine „existentielle“ neue Rückkehr-Verordnung

Künftig sollen Personen, die kein Asyl bekommen, eine Pflicht zur Mitwirkung an ihrer eigenen Rückführung haben. Andernfalls drohen Sanktionen: von Leistungskürzungen bis zur Inhaftierung.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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