Kommentar zur Schuldenbremse: Das Grundgesetz ist offen

Kommentar zur Schuldenbremse: Das Grundgesetz ist offen

Der Gesetzgeber kann die Verfassung ändern, um mehr Schulden zu machen. Union und SPD sollten aber ein Interesse an einer überzeugenden, nachhaltigen Lösung haben.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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