Bei Wahlentscheidungen ist kein rationaler Tauschhandel möglich

Bei Wahlentscheidungen ist kein rationaler Tauschhandel möglich

Wähler können nicht als reine Nutzenmaximierer handeln. Bei der Stimmabgabe geht es um generalisierte Zustimmung, nicht um Interessenvertretung.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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