Blitzauslieferung von Maja T. nach Ungarn war rechtswidrig

Blitzauslieferung von Maja T. nach Ungarn war rechtswidrig

Maja T. soll Rechtsextremisten in Budapest angegriffen haben und wurde nach Ungarn ausgeliefert – rechtswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht. Ob die non-binäre Person nach Deutschland zurückgeholt werden kann, ist offen. Von E. Hyseni.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13