Zehneinhalb Jahre Haft für Narkosearzt

Nach dem Tod einer Vierjährigen muss ein Narkosearzt zehneinhalb Jahre in Haft. Die Kammer am Landgericht Frankfurt ist überzeugt: Die Hygienefehler des Arztes waren schuld am Tod des Mädchens.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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