Wenn der Betreuer das Vermögen verwaltet

Wer ohne Vollmacht pflegebedürftig wird, bekommt Betreuer. Diese müssen handeln, als wären sie der Betreute. Damit sich die Bedürftigen gut abgesichert fühlen können, gibt es eine Reihe von Kontrollen.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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