So soll das geplante „Recht auf Reparatur“ aussehen

So soll das geplante

Für elektronische Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder Smartphones soll es bald ein „Recht auf Reparatur“ geben. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Gesetzentwurf des Verbraucherministeriums. [mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13