Justizministerium plant Gesetz zur Speicherung von IP-Adressen

Justizministerium plant Gesetz zur Speicherung von IP-Adressen

Das Bundesjustizministerium will ein Gesetz auf den Weg bringen, mit dem Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate lang speichern müssen. Ziel sei eine bessere Bekämpfung von Sexualstraftätern und anderen Kriminellen.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13