Urteil gegen Polen: Laut EuGH Rechtsverstoß an Verfassungsgericht

Urteil gegen Polen: Laut EuGH Rechtsverstoß an Verfassungsgericht

Zu Zeiten der PiS-Regierung hatte Polens Verfassungsgericht sich geweigert, Entscheidungen des Europäische Gerichtshofs anzuerkennen. Die EU-Kommission klagte – und bekam nun Recht. Das höchste europäische Gericht sieht einen Prinzipienbruch.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13