Kolumne „Mein Urteil“: Warum es vor dem Arbeitsgericht kein Schweigerecht gibt

Ein Arbeitgeber kündigt einem Arbeitnehmer fristlos und zeigt ihn an. Dieser schweigt im arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit – und beruft sich auf das laufende Strafverfahren. Das sieht das Landesarbeitsgericht allerdings anders.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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