Verfassungsgericht rügt Festnahmen vor Anordnung von Abschiebehaft

Verfassungsgericht rügt Festnahmen vor Anordnung von Abschiebehaft

Abschiebungen sollen durch die Abschiebehaft abgesichert werden. Das Bundesverfassungsgericht betont nun: Vor jeder Festnahme muss ein Richter entscheiden – ein wichtiges Signal an Behörden und Gerichte. Von Max Bauer.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13