Urteil in Alzenau: Die „massiven Fehler“ des Polizeibeamten K.

Der Täter von Aschaffenburg soll bereits fünf Monate vor der Messerattacke eine Frau gewürgt haben. Der zuständige Polizist ermittelte nicht – „aus Faulheit“, wie ihm der Richter vorwirft, der den Beamten nun verurteilt hat.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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