Minimalkompromiss bei Verwendung von russischem Geld

Minimalkompromiss bei Verwendung von russischem Geld

Die EU hat eine Entscheidung darüber verschoben, eingefrorene russische Staatsvermögen für die Ukraine zu nutzen. Beim Herbstgipfel der Staats- und Regierungschefs wurde zunächst die EU-Kommission damit beauftragt, so bald wie möglich einen Vorschlag dazu vorzulegen.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13