Programmvielfalt beim ÖRR: Jetzt prüfen die Bürger die Sender selbst

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Bürger die Vielfalt und Ausgewogenheit des Programms der Öffentlich-Rechtlichen einklagen können. Das ist eine Zäsur, aber wirklich fürchten müssen sich die Sender nicht.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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