Nach Netto-Urteil: Wie Händler mit Rabatten werben dürfen

Das BGH hat dem Lebensmitteldiscounter Netto untersagt, Verbraucher durch Werbung mit Rabatten in die Irre zu führen. Ein Rechtsanwalt erklärt, was Händler beachten müssen – und zu welchen Tricks sie greifen.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

Dein Kommentar:

[mwai_chat]