Bad Emstal: Mord an Vierzehnjähriger muss neu verhandelt werden

Der Mörder des Mädchens wurde zu einer Freiheitsstrafe von fast 12 Jahren verurteilt, doch nun muss er abermals vor Gericht. Der Bundesgerichtshof bescheinigt dem ersten Verfahren „durchgreifende Rechtsfehler“.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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