Bundesverfassungsgericht schränkt Einsatz von „Staatstrojaner“ ein

Bundesverfassungsgericht schränkt Einsatz von

Seit 2017 dürfen Ermittler Handys und Computer von Verdächtigen mit Spähsoftware infiltrieren. Dagegen gab es mehrere Verfassungsbeschwerden – jetzt schränkt das Bundesverfassungsgericht die Befugnisse zur Überwachung ein.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13