BGH schränkt Werbung für Hyaluron-Behandlungen ein

BGH schränkt Werbung für Hyaluron-Behandlungen ein

Für Schönheitseingriffe wie Hyaluron-Spritzen dürfen Unternehmen nicht mit Vorher-Nachher-Bildern werben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. So sollen unnötige Risiken für die Gesundheit vermieden werden.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13