Urteil: Regierung darf ihre Facebook-Fanseite betreiben

Urteil: Regierung darf ihre Facebook-Fanseite betreiben

Schlappe für die Datenschützer: Das Verwaltungsgericht Köln erlaubt der Bundesregierung den Betrieb einer Facebook-Seite. Für die Daten sei Meta verantwortlich.

Zitat-Quelle: heise

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