BVerfG: Eine öffentliche Anhörung für Kandidaten?

BVerfG: Eine öffentliche Anhörung für Kandidaten?

Verfassungsrichterwahlen werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorbereitet. Das ist undemokratisch. Eine öffentliche Anhörung der Richterkandidaten im zuständigen Bundestagsausschuss würde für mehr Transparenz sorgen.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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