Urteil im Fall Semenya: „Der Kampf wird nie zu Ende sein“

Urteil im Fall Semenya: „Der Kampf wird nie zu Ende sein“

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet, dass die Schweiz die Rechte von Läuferin Caster Semenya verletzt hat. Die Testosteronregeln in der Leichtathletik aber bleiben unangetastet.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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