Schadenersatzklage gewiesen: Erzbistum haftet nicht

Schadenersatzklage gewiesen: Erzbistum haftet nicht

Beging ein Priester sexuellen Missbrauch als Privatperson? In einem konkreten Fall meint das Landgericht Köln: ja. Die Kirche muss damit nicht für seine Taten haften.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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