Beim Kaffeetrinken verschluckt – Gericht sieht das als Arbeitsunfall

Beim Kaffeetrinken verschluckt – Gericht sieht das als Arbeitsunfall

Ein Vorarbeiter verschluckt sich bei einer gemeinsamen Besprechung am Kaffee, stürzt und verletzt sich. Ein Arbeitsunfall? Die Berufsgenossenschaft sagt nein – doch ein Gericht sieht dies anders.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

Dein Kommentar:

[mwai_chat]