Wunschzahl 15 Euro: Es gelten verzerrte Mindestlohn-Maßstäbe

Wunschzahl 15 Euro: Es gelten verzerrte Mindestlohn-Maßstäbe

Der Mindestlohn folgt „nachlaufend der Tariflohnentwicklung“. So will es das Gesetz. Aber Recht und Wirklichkeit sind zweierlei, seit es als politisch schick gilt, die zuständige Kommission unter Druck zu setzen.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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