„Compact“-Verbot: An den Grenzen der Pressefreiheit

„Compact“-Verbot: An den Grenzen der Pressefreiheit

Im vergangenen Juni hat das Bundesinnenministerium das Magazin „Compact“ verboten. Schon im August hob das Bundesverwaltungsgericht die Verfügungen vorläufig auf. Nun wird endgültig entschieden.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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