Vermittlungshonorar wird nur bei Aufnahme des Medizinstudiums fällig

Vermittlungshonorar wird nur bei Aufnahme des Medizinstudiums fällig

Wenn der Abischnitt nicht für ein Medizinstudium in Deutschland reicht, versuchen es viele im Ausland. Nun hat sich der BGH mit dem Geschäftsmodell von Vermittlungsagenturen beschäftigt.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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