Beschluss zu Zurückweisungen: Mehr als eine „Einzelfallentscheidung“

Beschluss zu Zurückweisungen: Mehr als eine

Innenminister Dobrindt sieht den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin als „Einzelfallentscheidung“. Die Bundesregierung müsse ihre Entscheidung zudem nur besser begründen. Doch das greift rechtlich zu kurz. Von Frank Bräutigam.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13