Kartellamt sieht Amazons Preisvorgaben für Händler kritisch

Kartellamt sieht Amazons Preisvorgaben für Händler kritisch

Das Kartellamt hält die Preisobergrenzen für Händler, die ihre Waren auf Amazon anbieten, für „wettbewerblich bedenklich“. Der weltgrößte Onlinehändler hingegen sieht darin ein Instrument, um Kunden zu helfen.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13