Teilerfolg für Lübcke-Mörder Stephan E. im Streit um Gerichtskosten

Teilerfolg für Lübcke-Mörder Stephan E. im Streit um Gerichtskosten

Die Zwangshypothek gegen den Mörder von Walter Lübcke hätte nicht von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden dürfen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt geurteilt.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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