Der Fall Ulrike Guérot: Das Ausrufezeichen kann nicht abgeschrieben sein

Der Fall Ulrike Guérot: Das Ausrufezeichen kann nicht abgeschrieben sein

Ein Buch, das so gut sein soll wie eine Habilitation – und dennoch kein Beitrag zur Wissenschaft? Vor dem Landesarbeitsgericht Köln argumentierten die Anwälte der in Bonn gekündigten Professorin Ulrike Guérot paradox.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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