Springer vs. ARD: Berufung im Rechtsstreit um Wahlabend-Bilder eingereicht

Springer vs. ARD: Berufung im Rechtsstreit um Wahlabend-Bilder eingereicht

Am Abend der Bundestagswahl im September 2021 übernahm „Bild TV“ Aufnahmen der ARD. Das sei nicht erlaubt gewesen, entschied das Landgericht Berlin. Nun geht der Springer-Konzern in die zweite Instanz.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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