Kolumne „Mein Urteil“: Muss ich die Detektivkosten tragen, wenn ich überführt werde?

Kolumne „Mein Urteil“: Muss ich die Detektivkosten tragen, wenn ich überführt werde?

Ein Detektiv hat einen Angestellten beobachtet und dadurch bewiesen, dass er seine Pflichten als Arbeitnehmer verletzt. Die Folge war eine fristlose Kündigung – und eine stattliche Rechnung für die Kosten des Detektiveinsatzes.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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