Was folgt juristisch aus der AfD-Hochstufung?

Was folgt juristisch aus der AfD-Hochstufung?

Der Verfassungsschutz nennt die AfD öffentlich nicht mehr „gesichert rechtsextremistisch“. An der grundsätzlichen Einschätzung ändert das nichts. Die Entscheidung wirft gewichtige Fragen auf – für Staat, Gesellschaft und nicht zuletzt für die Partei und ihre Mitglieder selbst.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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