Welchen Spielraum die Weisung zum „faktischen Einreiseverbot“ lässt

Welchen Spielraum die Weisung zum

Ein „faktisches Einreiseverbot“ – auch für Schutzsuchende. Damit machte Merz Wahlkampf. Nun gilt die rechtlich umstrittene Weisung. Sie lässt jedoch Spielraum – etwa bei Einreisen von Kindern. Experten sehen darin Kalkül. Von C. Kornmeier. [mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13