„Impfen macht frei“-Bild ist laut BGH Volksverhetzung

„Impfen macht frei“-Bild ist laut BGH Volksverhetzung

Die auf Facebook veröffentlichte Abbildung des Auschwitz-Eingangstors mit geändertem Schriftzug ist strafbare Volksverhetzung. Der Bundesgerichtshof bestätigt damit eine Entscheidung des Landgerichts Köln.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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