BGH bestätigt Auschwitz-Post von Impfgegner als volksverhetzend

BGH bestätigt Auschwitz-Post von Impfgegner als volksverhetzend

Zu Beginn der Pandemie postete ein Mann ein Bild, das an das NS-Konzentrationslager Auschwitz erinnerte, und den Text: „Impfen macht frei“. Es folgte ein Urteil wegen Volksverhetzung. Die Revision dagegen wurde nun abgewiesen.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13