Koalitionsvertrag: Doch wieder eine Vorratsdatenspeicherung?

Koalitionsvertrag: Doch wieder eine Vorratsdatenspeicherung?

Die neue Regierungskoalition will die Befugnisse der Sicherheitsbehörden erweitern. So sollen künftig IP-Adressen für drei Monate auf Vorrat gespeichert werden. Ist das rechtlich überhaupt möglich? Von C. Kehlbach und F. Bräutigam.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13