Bundesgerichtshof: Kartellamt darf bei Apple besonders streng hinschauen

Bundesgerichtshof: Kartellamt darf bei Apple besonders streng hinschauen

Das Bundeskartellamt beobachtet Apple besonders intensiv. Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof heute bestätigt hat. Das Kartellamt könnte nun Wettbewerbsmaßnahmen ergreifen. Von Philip Raillon.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13