Verfassungsgericht weist BSW-Anträge auf Neuauszählung der Bundestagswahl ab

Verfassungsgericht weist BSW-Anträge auf Neuauszählung der Bundestagswahl ab

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge des Bündnis Sahra Wagenknecht für eine Neuauszählung der bei der Bundestagswahl abgegebenen Stimmen abgelehnt. Die Anträge seien unzulässig, teilte das Gericht mit.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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