BGH bestätigt Urteil zu Brandanschlag in Saarlouis 1991

BGH bestätigt Urteil zu Brandanschlag in Saarlouis 1991

Das Urteil im Prozess um den rassistischen Brandanschlag in Saarlouis vor mehr als 30 Jahren ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte: Der Täter muss ins Gefängnis. Von Alena Lagmöller.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13