Urteil: Klopfen gegen Wohnungsdecke wegen angeblichen Lärms ist keine Notwehr

Urteil: Klopfen gegen Wohnungsdecke wegen angeblichen Lärms ist keine Notwehr

Eine Frau fühlt sich von der Nähmaschine ihrer Nachbarin gestört – und klopft immer wieder an die Wohnungsdecke. Das war nicht gerechtfertig, urteilt nun das Amtsgericht München: Sie muss 300 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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