Mutterschutz nach Fehlgeburt soll kommen

Für Mütter gilt für acht Wochen nach der Entbindung eine gesetzliche Schutzfrist. Bei Fehlgeburten greift dies nicht. Das soll sich nach ARD-Informationen noch vor der Bundestagswahl ändern.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13