Wurstproduzent muss bei Gesundheitsgefahr mit Behörden kooperieren

Lebensmittelbetriebe müssen bei Gesundheitsgefahren für Verbraucher eng mit den Behörden zusammenarbeiten. Das hat der BGH heute in einem Fall aus Bayern klargestellt. Von Philip Raillon.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13