Steuersparmodell Großeltern: Fahrtkosten als Sonderausgaben

Wenn Großeltern die Kinder betreuen, können Eltern deren Fahrtkosten übernehmen und als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. So geht’s – das bringt’s.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

Dein Kommentar:

[mwai_chat]