Kontoführungsgebühren: Schweigen ist keine Zustimmung

Ein Sparkassenkunde wollte Geld von seiner Bank zurück. Der Grund: Er hatte Kontoführungsgebühren nicht ausdrücklich zugestimmt. Nun bekam er vor dem Bundesgerichtshof recht. Von Sabeth Wegener.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13