BND-Befugnisse bei Überwachung gehen laut Verfassungsgericht zu weit

Kommunikation von Deutschland ins Ausland darf vom Bundesnachrichtendienst überwacht werden. Doch die Befugnisse gehen laut Bundesverfassungsgericht teilweise zu weit. Die Privatspähre sei nicht ausreichend geschützt. Von Philip Raillon.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13