Kolumne „Mein Urteil“: Ist das noch Freizeit oder ist das schon Arbeit?

Ob Zeiten, in denen sich Beschäftigte für die Arbeit bereithalten, als Arbeitszeit gelten, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Worauf es genau ankommt.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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